Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4951
VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21 (https://dejure.org/2022,4951)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2022 - 11 K 3663/21 (https://dejure.org/2022,4951)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2022 - 11 K 3663/21 (https://dejure.org/2022,4951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,4951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    "habilitationsadäquate Leistung" als Bewerbungsvoraussetzung ungeeignet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    W3-Professur; Konkurrentenstreitverfahren; Stellenbesetzung; Einstellungsvoraussetzungen; habililtationsadäquate Leistungen; Berufungskommission; Berufungsvorschlag; Abweichung; Rektor

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.04.2017 - 5 C 12.16

    Angelegenheit; Ausübung; Berechtigung; Eltern; Elternteil; Entziehung; Entzug;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21
    Der Hochschule steht grundsätzlich eine besondere nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle zu (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.04.2017 - 5 C 12.16 -, juris Rn. 20 m. w. N. und vom 09.05.1985 - 2 C 16.83 -, juris Rn. 29).

    Dementsprechend kann die Auswahlentscheidung gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und ob der Beurteilungsspielraum überschritten worden ist, etwa, weil die Entscheidung auf der Verkennung von Tatsachen oder auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2017 - 5 C 12.16 -, juris Rn. 20).

  • VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20

    Stellenbesetzung Professur; Konkurrentenstreit; Ausschreibungstext; Deskriptives

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21
    Denn für die Feststellung des Vorliegens habilitationsadäquater Leistungen in Forschung und Lehre seien immer Wertungen anzustellen, was unter Hinweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.11.2020 - 14 K 4011/20 - zum Vorliegen eines sog. fakultativen Kriteriums führe.

    Nicht weiter führen in diesem Zusammenhang die Ausführungen des von den Hauptbeteiligten herangezogenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.11.2020 - 14 K 4011/20 - (juris), das eine Abgrenzung sog. konstitutiver und fakultativer Kriterien eines Stellenprofils vorzunehmen versucht, hierbei aber nicht darstellt, dass auch die in § 47 Abs. 1 Nr. 4 a, Abs. 2 LHG erwähnte, ohne Zweifel zwingende Einstellungsvoraussetzung - wie oben dargestellt - durchaus einer fachlichen Bewertung unterliegt, soweit der Stellenbewerber keine Habilitation vorweisen kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2016 - 4 S 2078/16

    Konkurrentenstreit - Vorstellungsgespräch als Erkenntnisquelle

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21
    Somit ergibt sich ein Streitwert von 45.469,08 EUR, welcher auch keine Kürzung gem. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ Beilage 2/2013) erfährt, weil in einem Konkurrentenstreitverfahren das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2016 - 4 S 2078/16 -, NVwZ 2017, 167).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 4 S 2675/20

    Streitwert im dienstrechtlichen Konkurrenteneilverfahren bzgl. einer bei einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21
    Die Kammer berechnet den Streitwert aus Gründen der Einheitlichkeit der Rechtsprechung mit der Hälfte der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge für das erstrebte Amt der Besoldungsgruppe W3 mit Ausnahme der nicht ruhegehaltsfähigen Zulagen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.2020 - 4 S 2675/20 -, juris).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21
    Jene Fälle beschränken sich auf wenige Ausnahmefälle, da das Bundesverfassungsgericht aufgrund der institutionellen Wissenschaftsfreiheit und der diesbezüglichen Selbstverwaltung der Hochschulen dem Votum der Berufungskommissionen und damit einer maßgeblichen Beteiligung der Hochschullehrer an der Auswahlentscheidung hinsichtlich des wissenschaftlichen Personals eine besondere verfassungsrechtliche Relevanz zugesprochen hat (vgl. Sandberger, Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg, 2. Aufl., § 48 LHG Rn. 7 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 29.05.1973 - 1 BvR 424/71 -, BVerfGE 35, 79, 133 ff.).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21
    Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO ist grundsätzlich dazu geeignet, diesen Anspruch zu sichern und vorerst die beabsichtigte Beförderung von Konkurrenten zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, BVerwGE 145, 112).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21
    Der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Auswahl bei rechtsfehlerfreiem Verlauf möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers als übergangenem Bewerber lässt sich nur zeitlich vor der Ernennung der ausgewählten Konkurrentin mittels einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO effektiv sichern, da sich der um eine Stellenauswahl geführte Rechtsstreit mit der endgültigen Besetzung der ausgeschriebenen Stelle erledigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.06.2003 - 2 BvR 311/03 -, juris).
  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 C 30.15

    Keine Verpflichtung zur fortlaufenden Kontrolle der wissenschaftlichen Arbeiten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21
    Das Prinzip der Bestenauslese und die hierzu am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG entwickelten Grundsätze gelten auch bei der mit der Ernennung zum Professor verbundenen Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten und an Hochschulen (BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 2 C 30.15 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.12.2020 - 4 S 2583/20 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 11 K 3663/21
    Der Hochschule steht grundsätzlich eine besondere nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Beurteilungskompetenz über die Qualifikation eines Bewerbers für eine Hochschullehrerstelle zu (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.04.2017 - 5 C 12.16 -, juris Rn. 20 m. w. N. und vom 09.05.1985 - 2 C 16.83 -, juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

  • OVG Thüringen, 26.06.2019 - 2 EO 292/18

    Konkurrentenstreit um Professorenstelle

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2020 - 4 S 2583/20

    Zum Auswahlkriterium "qualitativ hochwertige Promotion" bei der Ausschreibung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2006 - 6 B 2091/06

    Bei der Entscheidung über die Besetzung einer Professorenstelle zu beachtende

  • VG Ansbach, 16.08.2016 - AN 2 E 16.00307

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Ernennung von

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2022 - 4 S 483/22

    Besetzung einer ausgeschriebenen Professur; Abweichung des Rektors von dem

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 7. Februar 2022 - 11 K 3663/21 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht